Verkehrsleitung / Werkverkehr




Um ein Transportunternehmen zu gründen oder zu betreiben muss die Berufszugangsverordnung beachtet werden. Neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, dem Betriebssitz und der persönlichen Zuverlässigkeit muss auch ein Verkehrsleiter bestellt werden. Dieser muss die fachliche Eignung nachweisen können. Diese ist bei der IHK mittels einer umfangreichen Prüfung nachzuweisen. (Ausnahme ist eine begonnenen Ausbildung zum Speditionskaufmann vor dem 04.12.2011 , ein Studium oder eine mehr als zehnjährige leitende Tätigkeit  (vor dem 04.12.2009) in einem Transportunternehmen. Letzteres bedarf aber immer noch eines Fachgespräches, indem die fachliche Eignung von der IHK überprüft wird. Unsere Vorbereitungskurse beschäftigen sich mit der präzisen und kompakten Vorbereitung auf die Prüfung und bieten alle Komponenten die notwendig sind, um die Prüfung zu bestehen. Dieses kann in einem Komplettkurs geschehen, oder auch nur in bestimmten Teilbereichen, wo Sie einen Lernbedarf sehen. Der Kurs ist in fünf eigenständige Themenbereiche gegliedert: Kaufmännische und Finanzielle Führung; Recht; Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr; Technische Normen / Technischer Betrieb; Straßenverkehrssicherheit.



 

 

 

 

Vorbereitungsseminare für:

 


 

Verkehrsleiterprüfung (IHK)


 

Gesamt alle Bereiche


 

Einzeln wählbare Bereiche



Kaufmännische und Finanzielle Führung



Recht



Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr



Technische Normen / Technischer Betrieb



Straßenverkehrssicherheit


 

Workshops für den Verkehrsleiter



Workshops für Werkverkehrsleiter / Mitarbeiter


 

Intensivtraining individuell




Weitere Seminarthemen unter:



Berufskraftfahrer






Die Kurse sind nicht nur für den angehenden Verkehrsleiter gedacht, sondern auch für Mitarbeiter, die im Werkverkehr tätig sind und nicht unter die Zugangsvoraussetzungen fallen, sowie für KEP Dienstleister, die einen Fuhrpark bis zu 3,5 to. zGM haben. Die rechtlichen Voraussetzungen ergeben sich aus den nationalen Vorschriften, die im HGB geregelt sind und in der Fahrpersonalverordnung und dem Fahrpersonalgesetz sich wiederspiegeln. Durch das neue EU Mobilitätspaket kommen zusätzlich für die international tätigen Unternehmen ab 2,5 to. zGM die Zugangsvoraussetzungen hinzu, die spätestens ab dem 21.05.2022 Anwendung finden.