Gefahrgut
Unabhängig wie oft und mit wieviel Mengen die Personen im Gefahrgutbereich zu tun haben. Hier hilft nur eine kontinuierliche und nachweisliche Unterweisung aller Mitarbeiter. Auch sind Unternehmen verpflichtet ab bestimmten Mengen, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen, der die fachliche Ausbildung für die Beauftragung nachweisen kann. Es gilt der Satz viel ist nicht immer richtig und notwendig. Wichtig sind die Aufgaben im Gefahrgut zu schulen, die der Mitarbeiter auch ausüben soll und das in Verbindung mit dem anvertrauten Gefahrgut. Z. B. Stückgut, Tank, Lithiumbatterien, begrenzte Mengen verpackt, freigestellte Mengen; um nur einige wenige Themen zu nennen. Oder, was macht ein Handwerker mit dem zu transportierenden Gefahrgut? Ist die Handwerkerreglung und deren Inhalt bekannt? Kann ich diese auch wirklich anwenden? Und was hat die Ladungssicherung, eine Abfahrkontrolle und das Arbeitszeitgesetz mit dem Gefahrgut zu tun? Alles das sind Themen, die in unseren Schulungen behandelt werden.
Unterweisungen nach / für: | ||
1.3 ADR (allgemein und Aufgabenbezogen) | ||
1.3 IMDG (allgemein und Aufgabenbezogen) | ||
Handwerkerreglung | ||
Transport von Lithiumbatterien | ||
Begrenzte Mengen verpackt | ||
freigestellte Mengen | ||
Begrenzte Mengen 1000 Punkte Regelung | ||
Verantwortlichkeiten | ||
Stückguttransporte | ||
Tanktransporte | ||
Gestellung Gefahrgutbeauftragter Straße / See | ||
In Kooperation: | ||
ADR Basiskurs | ||
ADR Tankaufbau | ||
ADR Aufbau Klasse 1 | ||
ADR Aufbau Klasse 7 | ||
ADR Wiederholungsprüfung |