Im Zuge des neuen Mobilitätspaketes I der EU wird sich auch für Unternehmen, die mit Fahrzeugen 2.501 kg - 3.500 kg. zGM international tätig sind, einiges ändern.
So müssen ab dem 21.05.2022 Unternehmen das vollständige Marktzugangsverfahren durchlaufen haben, die außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland fahren möchten. Das bedeutet, auch Fahrzeuge zwischen 2501 kg – 3500 kg zGM müssen unter anderem über eine Genehmigung für den internationalen Güterkraftverkehr verfügen. Diese Genehmigung erhält man aber nur, wenn man alle Marktzugangsvoraussetzungen erfüllt.
Kann man einen der Nachweise nicht erbringen, erhält man keine Güterkraftverkehrsgenehmigung und darf dann auch in dieser Gewichtsklasse die Transporte nicht mehr international durchführen. Für nationale Transporte ändert sich aus heutiger Sicht nichts. Es bleibt bei den Berufszugangsvoraussetzungen ab 3,5 to. zGM.
In den meisten Fällen ist die fachliche Eignung (Verkehrsleiter) die größte Hürde. Die Prüfung, die vor der IHK abgelegt wird, ist sehr umfangreich und verlangt dem Teilnehmer sehr viel ab. Es wird ein fundiertes Fachwissen vorausgesetzt, das sich auf alle Bereiche des Straßengütertransportes bezieht. Gegliedert ist die Prüfung in nachstehende Bereiche:
Es ist ratsam für diejenigen, die es betrifft, sich rechtzeitig um den Erhalt der geforderten Nachweise zu bemühen und gegebenenfalls auch einen Vorbereitungskurs für Verkehrsleiter zu besuchen. In etwas mehr als einem Jahr sind die Nachweise dann existentiell wichtig. Unternehmen die bereits im Besitz von Genehmigungen sind, sollten rechtzeitig an die eventuelle Aufstockung der Lizenzen denken.
Gerne stehen wir für weitere Beratungen und mit entsprechend begleitenden Kursen zur Verfügung.